Teilnahme- und Geschäftsbedingungen für die Silvesterfreizeit 2025/2026
- Veranstalter
Veranstalter der Freizeit ist der Beginen Hausprojekt e.V, eingetragener gemeinnütziger Verein, Langenberger Str. 811, 45257 Essen.
- Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die vom Verein angebotene Silvesterfreizeit für erwachsene Frauen.
- Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen
Die Freizeit richtet sich ausschließlich an volljährige Frauen.
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Die Teilnehmerinnen versichern, gesundheitlich zur Teilnahme sowie zur aktiven Mitwirkung an gemeinschaftlichen Aufgaben, insbesondere im Rahmen der Selbstversorgung, in der Lage zu sein.
- Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ein Anmeldeformular auf beginenhausprojekt.org/silvester oder per Mail an beginenhausprojekt@web.de. Der Teilnahmevertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung des Vereins zustande.
- Leistungen
Der Teilnahmebeitrag umfasst:
– Übernachtung in Mehrbettzimmern (2- bis 3-Bett-Zimmer) oder Übernachtung im Einzelzimmer gegen Aufpreis
– Organisation und Durchführung der Silvesterfreizeit
– gemeinschaftliche Selbstversorgung inkl.
– Lebensmittel für Frühstück, Mittagessen und Abendessen
– Wasser, Kaffee, Tee, Saft
Nicht enthalten sind:
– An- und Abreise
– persönliche Ausgaben
– individuell veranlasste Zusatzleistungen und Versicherungen
Ein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht nicht.
- Verpflegung und Selbstversorgung
Die Verpflegung erfolgt in gemeinschaftlicher Selbstversorgung und ist vegan mit vegetarischen Optionen, möglichst in Bioqualität.
Darüber hinausgehende Ernährungsbedarfe können bei der Anmeldung benannt werden, insbesondere Lebensmittelunverträglichkeiten. Zur möglichst guten Umsetzung wird die betreffende Teilnehmerin in die Planung einbezogen. In Abstimmung kann im Einzelfall eine Beteiligung an zusätzlich entstehenden Kosten vereinbart werden.
Ein Anspruch auf die vollständige Berücksichtigung besonderer Ernährungsbedarfe besteht nicht.
- Teilnahmebeitrag und Zahlung
Der Teilnahmebeitrag beträgt
– 246,50 € pro Person im Mehrbettzimmer
– 386,50 € pro Person bei Einzelbelegung eines Doppelzimmers
Freiwillige Erhöhungen des Betrags gelten als Spenden an den gemeinnützigen Verein und werden entsprechend verbucht.
Der Teilnahmebeitrag ist nach Zahlungsaufforderung fristgerecht, innerhalb von 14 Tagen, zu überweisen.
- An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt eigenständig.
Ein optionaler Bahnhofstransfer (Kevelaer oder Weeze Bahnhof) wird gegen eine Pauschale von 10 Euro pro Teilnehmerin für Hin- und Rückfahrt angeboten.
- Rücktritt durch Teilnehmerinnen / Stornierungsbedingungen
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Verein.
Zur organisatorischen Weitergabe der Stornierung an die Unterkunft wird ein Bearbeitungsspielraum von zwei Kalendertagen berücksichtigt. Die nachfolgenden Fristen beziehen sich daher auf den Eingang der Rücktrittserklärung beim Verein.
Die Stornogebühren betragen prozentual vom zu entrichtenden Übernachtungspreis:
– bis spätestens 62 Tage vor Anreise: 0 %
– 27 bis 61 Tage vor Anreise: 20 %
– 17 bis 26 Tage vor Anreise: 40 %
– 12 bis 16 Tage vor Anreise: 60 %
– 7 bis 11 Tage vor Anreise: 80 %
– weniger als 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtantritt: 100 %
Ab 12 Tagen vor Beginn der Freizeit beziehen sich die Stornogebühren auf den Gesamtbetrag der Freizeit.
Die Benennung einer geeigneten Ersatzteilnehmerin ist nach vorheriger Abstimmung möglich.
Im Falle einer Absage kann eine Nachrückerin von der Warteliste nur dann ohne Mehrkosten nachrücken, wenn sie dieselbe Buchungskategorie (Mehrbettzimmer bzw. Einzelbelegung eines Doppelzimmers) übernimmt; andernfalls wird die sich aus der niedrigeren Belegung ergebende Kostendifferenz einbehalten.
- Rücktritt und Änderungen durch den Verein
Der Verein kann die Freizeit aus wichtigen Gründen, insbesondere bei höherer Gewalt, Erkrankung der verantwortlichen Personen oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl, absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Umgang mit Alkohol und Drogen
Der Konsum von Alkohol ist als Genussmittel in angemessenem Maß zulässig.
Ein übermäßiger Alkoholkonsum, der den Ablauf der Freizeit, das gemeinschaftliche Zusammenleben oder die Sicherheit der Teilnehmerinnen beeinträchtigt, kann zum sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Der Konsum, Besitz oder die Weitergabe illegaler Drogen ist während der gesamten Freizeit ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von der Teilnahme.
- Haftung
Der Verein haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Haftung bei Eigenaktivitäten
Bei eigenverantwortlich und selbstorganisiert durchgeführten Aktivitäten der Teilnehmerinnen, insbesondere im Rahmen der gemeinschaftlichen Selbstversorgung und Selbstorganisation, handelt es sich nicht um Leistungen des Vereins.
- Versicherungsschutz
Ein Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Rahmen der bestehenden Vereinsversicherungen. Eine weitergehende persönliche Absicherung obliegt den Teilnehmerinnen.
- Ausschluss von der Teilnahme
Der Verein kann Teilnehmerinnen bei erheblichen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Gefährdung anderer Personen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall nicht.
- Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmerinnen erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ergänzende Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
